5. 5.1. Weiter wirft die Oberstaatsanwaltschaft des Kantons Aargau der Beschuldigten mit Anklageziffern 3 und 4 vor, am 2. November und 9. November 2021 keine Zertifikatskontrollen bei den Restaurantgästen über 16 Jahre durchgeführt zu haben. 5.2. Diesbezüglich macht die Beschuldigte zunächst geltend, dass es der ausgeweiteten Zertifikatskontrolle an einer gesetzlichen Grundlage mangle. Überdies seien – selbst wenn eine gesetzliche Grundlage angenommen werden würde – die damit zusammenhängenden Eingriffe in die Grundund Freiheitsrechte unverhältnismässig und somit widerrechtlich erfolgt (Berufungsbegründung Rz. 42–49). - 13 -