3.3.2. Die Beschuldigte bestreitet nicht, drei Restaurantgästen am Stammtisch im Innenbereich Bier serviert zu haben, als es am 27. März 2021 zur polizeilichen Kontrolle kam (UA act. 105, act. 118 Ziff. 12; Berufungsbegründung Rz. 33). Auch hat die Beschuldigte eingestanden, zwei weitere Restaurantgäste im Aussenbereich mit Getränken bedient zu haben (UA act. 105, act. 119 Ziff. 13). Sie bringt allerdings vor, die Getränke wetterbedingt offeriert zu haben. Es sei eine spontane Umsetzung gewesen (UA act. 118 Ziff. 12).