5.1. Die Entschädigung des Verteidigers der Beschuldigten, Dr. iur. Gerald Brei, Rechtsanwalt in Zürich, wird auf Fr. 4'422.00 (inkl. MWST von Fr. 350.70) festgesetzt und geht im Umfang von 1/4, d.h. Fr. 1'226.35, zu Lasten der Staatskasse. Die Beschuldigte trägt ihre Kosten im Umfang von 3/4, d.h. Fr. 3'679.00, selber. 5.2. Die Gerichtskasse Rheinfelden wird angewiesen, dem Verteidiger der Beschuldigten die Entschädigung von Fr. 1'226.35 zu überweisen. 3.2. Mit Eingabe vom 2. Mai 2024 erklärte die Beschuldigte fristgerecht die Berufung und stellte folgende Anträge: