1.2. Aufgrund der Einsprache der Beschuldigten vom 30. August 2022 überwies die Oberstaatsanwaltschaft des Kantons Aargau die Akten mit Verfügung vom 2. September 2022 an das Bezirksgericht Rheinfelden und erklärte den Strafbefehl vom 26. August 2022 als Anklage. 2. Am 13. Juli 2023 führte die Präsidentin des Bezirksgerichts Rheinfelden die Hauptverhandlung mit Befragung der Beschuldigten durch und fällte das Urteil. 3. 3.1. Gegen dieses ihr am 16. August 2023 im Dispositiv zugestellte Urteil meldete die Beschuldigte am 17. August 2023 Berufung an. Das begründete Urteil wurde ihr in der Folge am 24. April 2024 zugestellt und berichtigt. Das berichtigte Urteil lautete wie folgt: