Anlässlich einer polizeilichen Kontrolle konnte festgestellt werden, dass keine den Bestimmungen entsprechende Zertifikatskontrollen bei den Gästen über 16 Jahre durchgeführt wurde. Ein ungeimpfter Mitarbeiter und die Beschuldigte bedienten Gäste, ohne dass sie eine Maske trugen oder geimpft waren. Dieses Verhalten ist strafbar gemäss: Den vorstehend aufgeführten Gesetzesbestimmungen sowie Art. 13 Abs. 1 lit. a Covid-19- Verordnung besondere Lage (Stand 22.03.2021, 19.04.2021), Art. 28 Covid-19-Verord- nung besondere Lage (Stand 25.10.2021), Art. 47 und Art. 106 StGB Die Beschuldigte wird verurteilt zu: