Die Beschuldigte hat als Inhaberin und verantwortliche Person von öffentlich zugänglichen Einrichtungen und Betrieben vorsätzlich, d.h. wissentlich und willentlich als Betreiberin eines Restaurants kein Schutzkonzept erarbeitet (Art. 10) und umgesetzt (Hygiene und Abstand, Maskenpflicht) und keine Zutrittsbeschränkungen (Zertifikatskontrollen) durchgeführt (Art. 12). Ort: B._____, S-Strasse, Restaurant […] Zeit: Dienstag, 9. November 2021