Anlässlich einer polizeilichen Kontrolle konnte festgestellt werden, dass das Restaurant […] im Innern rund 20 Gäste bediente (Essen und Trinken), ohne dass es sich dabei um Gäste handelte, die vom Bewirtungsverbot ausgenommen waren (Berufschauffeure, Handwerker, Berufsleute im Aussendienst etc.). Dabei wurden die Abstandsregeln nicht eingehalten und die Maskenpflicht vom Personal weder eingehalten noch von der Betreiberin durchgesetzt. Die Kontaktdaten der anwesenden Personen wurden nicht resp. nicht korrekt erhoben. -3-