Anlässlich einer polizeilichen Kontrolle konnte festgestellt werden, dass im Restaurant […] im Innern des Restaurants drei ältere Personen am Stammtisch sassen und Bier konsumierten. Dabei wurden die Abstandsregeln und die Maskenpflicht weder eingehalten noch durchgesetzt. Zudem wurden im Aussenbereich zwei weitere Personen mit Getränken (Weisswein und Tee) bedient. Die Masken wurden einzig von der Beschuldigten beim Bedienen getragen. Ein Schutzkonzept war weder vorhanden noch wurden Schutzmassnahmen durchgesetzt. Die Kontaktdaten der anwesenden Personen wurden nicht erhoben.