Die Beschuldigte hat als Inhaberin und verantwortliche Person vorsätzlich, d.h. wissentlich und willentlich einen Restaurationsbetrieb als Betreiberin offengehalten (Art. 5a Abs. 1) und vorsätzlich das notwendige Schutzkonzept (Art. 4 Abs. 1 und 2) weder erstellt noch die notwendigen Schutzmassnahmen (Maskenpflicht und Abstandsregeln [z.B. Bodenmarkierungen]) durchgesetzt oder eingehalten und die Kontaktdaten der Gäste nicht erhoben. Ort: B._____, S-Strasse, Restaurant […] Zeit: Samstag, 27. März 2021, 11.35 Uhr