Der freigewählte Verteidiger des Beschuldigten, Rechtsanwalt Manuel Bertschi, hat entsprechend dem Ausgang des Verfahrens Anspruch auf - 11 - Entschädigung seiner Aufwendungen für die angemessene Ausübung der Verfahrensrechte des Beschuldigten (Art. 436 Abs. 1 i.V.m. Art. 429 Abs. 1 lit. a und Abs. 3 StPO sowie § 9 Abs. 1 und Abs. 2bis AnwT und § 13 AnwT).