Gesuche von Personen, welche aus Staaten zu uns kommen, die das Schengen/Dublin-Abkommen ratifiziert haben») berichtet worden ist (Beilage 24 zur Eingabe des Beschuldigten vom 22. November 2023). Der Tweet des Beschuldigten ist als Reaktion auf einen Tweet eines anderen Nutzers, der diese Vorstösse des Privatklägers unter Bezugnahme auf den Artikel in der Aargauer Zeitung kritisiert hat, erfolgt. Mit dem Wortlaut «Wir sollten aufhören, uns darüber zu empören, was ein Gaga-Rechtsextremist wie A._____ sagt, der im Parlament völlig wirkungslos ist.