2.2.3. Die Staatsanwaltschaft macht mit Berufung im Wesentlichen geltend, ein Durchschnittsadressat verknüpfe den Begriff «Rechtsextremist» sofort mit Neonazis und dem Dritten Reich. Wer jemanden als Rechtsextremisten bezeichne, unterstelle ihm eine Sympathie für das Nazi-Regime. Der Begriff «gaga» vor dem Begriff «Rechtsextremist» sei zudem zusätzlich abwertend. Die Bezeichnung «Gaga-Rechtsextremist» beschreibe nicht das politische Verhalten und die politische Tätigkeit des Privatklägers, sondern unterstelle ihm eine Gesinnung, welche sich über die politische Tätigkeit hinaus auch auf das Privatleben erstrecke.