Einem im gängigen Schema rechts politisierenden Politiker werfe man damit vor, ausserhalb der gängigen politischen Einordnung zu stehen und die Grenze der herrschenden politischen, demokratischen Ordnung zu überschreiten, womit der Vorwurf nicht mehr nur die Person als Politiker betreffe, sondern auf die Diffamierung der Person als solche ziele. Der Bezeichnung «Gaga» wohne sodann zumindest teilweise die Tatsachenbehauptung inne, die so bezeichnete Person weise einen krankhaften geistigen Zustand auf, welcher ihre Urteilsfähigkeit beeinträchtige oder in Frage stelle.