2.4. Der Beschuldigte beantragte mit vorgängiger Berufungsantwort vom 16. August 2024 die kostenfällige Abweisung der Berufungen der Staatsanwaltschaft und des Privatklägers. Zudem beantragte er, verschiedene Unterlagen zu den Akten zu nehmen und den Beschuldigten sowie den Privatkläger insbesondere zu den eingereichten Unterlagen zu befragen. -4- 2.5. Die Berufungsverhandlung mit Befragung des Privatklägers A._____ als Auskunftsperson sowie des Beschuldigten fand am 25. März 2025 statt. Das Obergericht zieht in Erwägung: