4. Dem Verteidiger des Beschuldigten wird eine Entschädigung von Fr. 9'186.25 (inkl. Auslagen und MWST) zu Lasten der Staatskasse zugesprochen. -3- 5. Der Beschuldigte trägt im Übrigen seine Kosten selber. Urteil mündlich eröffnet. 1.5. Die Staatsanwaltschaft und der Privatkläger A._____ meldeten am 13. Februar 2024 bzw. am 14. Februar 2024 Berufung gegen das ihnen am 12. Februar 2024 im Dispositiv zugestellte Urteil an. Das begründete Urteil wurde der Staatsanwaltschaft am 26. April 2024 und dem Privatkläger am 29. April 2024 zugestellt.