Begangen: Ort: Q._____, R-Strasse (genauer Tatort nicht ermittelbar) Zeit: Sonntag, 18. Dezember 2022 Vorgehen: Am 18. Dezember 2022 verfasste der Beschuldigte an einem nicht genau ermittelbaren Tatort auf Twitter einen Kommentar, in welchem er den Strafkläger als "Gaga-Rechtsextremist" bezeichnet und ihn damit in seinem Ansehen diskreditiert hat. Da die erwähnte Äusserung über den Strafkläger aufgrund der Tatsache, dass sie auf Twitter online gestellt wurde, auch für Drittpersonen lesbar war, hat der Beschuldigte zudem den Leumund des Strafklägers geschädigt.