Beschuldigter B._____, geboren am tt.mm.1963, von Zürich, […] verteidigt durch Rechtsanwalt Manuel Bertschi, […] Gegenstand Üble Nachrede, Beschimpfung -2- Das Obergericht entnimmt den Akten: 1. 1.1. Die Staatsanwaltschaft Muri-Bremgarten verurteilte den Beschuldigten mit Strafbefehl vom 29. Juni 2023 wegen übler Nachrede und Beschimpfung zu einer bedingten Geldstrafe von 40 Tagessätzen à Fr. 200.00 mit einer Probezeit von 2 Jahren sowie zu einer Busse von Fr. 1'000.00, ersatzweise 5 Tage Freiheitsstrafe. Dem Strafbefehl liegt folgender Sachverhalt zugrunde: