Insgesamt ist mit Blick auf das grosse Spektrum möglicher grober Verkehrsregelverletzungen durch Geschwindigkeitsüberschreitungen innerhalb des Strafrahmens von bis zu 3 Jahren Freiheitsstrafe von einem mittelschweren Verschulden auszugehen. Unter Beachtung des Verschlechterungsverbots (Art. 391 Abs. 2 StPO), demzufolge für die grobe Verkehrsregelverletzung keine Freiheitsstrafe ausgesprochen werden kann, ist die Einsatzstrafe auf 180 Tagessätze Geldstrafe festzusetzen.