Der Beschuldigte ist am Abend des 26. Februars 2021 mit seinem blauen Subaru Impreza (ohne Kontrollschild) im Ausserortsbereich auf der Seetalstrasse in Beinwil in Fahrtrichtung Geltwil mit einer rechtlich massgebenden Geschwindigkeit von 134 km/h anstelle der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h gefahren (act. 504, 753). Damit liegt eine Geschwindigkeitsüberschreitung von 54 km/h vor, die deutlich über dem Grenzwert für eine Ordnungsbusse (bis max. 20 km/h) und demjenigen für eine Übertretungsbusse (bis max. 29 km/h) liegt.