Dass jemand in geordneten Verhältnissen lebt und einer Arbeitstätigkeit nachgeht, stellt allerdings den Normalfall dar. Aussergewöhnliche Umstände, welche eine erhöhte Strafempfindlichkeit zu begründen vermögen (vgl. statt vieler: Urteil des Bundesgerichts 6B_910/2024 vom 11. Februar 2025 E. 1.3.4 mit Hinweisen), sind nicht ersichtlich. Es mag zwar zutreffen, - 11 -