act. 802) und schliesslich mit Verfügung des Strassenverkehrsamts des Kantons Aargau vom 31. Juli 2024 den Führerausweis zurückerhalten hat, nachdem die zuvor verneinte Fahreignung wieder bejaht worden war (Beilage 3 zur Berufungsverhandlung S. 1 f.; Protokoll der Berufungsverhandlung S. 20 f.).