2.2.4. An sich wäre die bis anhin ermittelte Freiheitsstrafe von 3 ½ Jahren aufgrund des weiteren Beschleunigungsrennens vom 7. März 2020 in Meisterschwanden sowie der krassen Geschwindigkeitsüberschreitungen vom 26. März 2020, 18. Februar 2021 und 26. Februar 2021 angemessen zu -9-