Insgesamt ist von einem nicht mehr leichten bis mittelschweren Verschulden und einer dafür angemessenen Freiheitsstrafe von 15 Monaten auszugehen. Im Rahmen der Asperation ist zu beachten, dass das Beschleunigungsrennen vom 26. März 2020 in Hallwil weder in einem zeitlich noch in einem sachlich engen Zusammenhang mit der Raserfahrt vom 2. März 2021 mit Unfallfolgen stand. Entsprechend hoch ist der Gesamtschuldbeitrag des Beschleunigungsrennens zu veranschlagen. Angemessen erscheint eine Erhöhung der Einsatzstrafe um 1 Jahr auf insgesamt 3 ½ Jahre.