Neben der krassen Geschwindigkeitsüberschreitung wirkt sich vorliegend zusätzlich risiko- und damit verschuldenserhöhend aus, dass der Beschuldigte seinen Subaru Impreza auf einer Strecke, die nicht für das parallele Beschleunigen und Nebeneinanderfahren mit hoher Geschwindigkeit konzipiert ist, über eine Zeitspanne von mindestens zehn Sekunden parallel zum Audi S4 des Mitbeschuldigten B._____ gelenkt hat. Im Gegensatz zu einer Autobahn ist die Seetalstrasse weder für hohe Geschwindigkeiten noch für das längere Nebeneinanderfahren konzipiert und insbesondere schmaler gebaut, weshalb bereits ein kurzweiliger Kontrollverlust schwerwiegende Konsequenzen nach sich gezogen hätte.