Der Beschuldigte hat am 26. März 2020 zwischen 21:00 und 23:00 Uhr auf der Seetalstrasse zwischen Boniswil und Hallwil im Rahmen eines parallelen Beschleunigungsrennens seinen Subaru Impreza massiv beschleunigt und während der mindestens zehn Sekunden dauernden Fahrt eine Höchstgeschwindigkeit von mindestens 132 km/h erreicht (act. 409, 756; Protokoll der Berufungsverhandlung S. 22). Somit liegt im Ausserortsbereich eine Überschreitung der erlaubten Höchstgeschwindigkeit um 52 km/h und im Innerortsbereich eine Überschreitung der erlaubten Höchstgeschwindigkeit um 82 km/h vor.