__ im Rahmen eines verkehrspsychologischen Gutachtens, das mit Blick auf die Wiedererlangung des Führerausweises erstellt worden ist, grundsätzlich für möglich, dass das gezeigte Fehlverhalten des Beschuldigten in einem ursächlichen Zusammenhang mit einer psychischen Störung stand. Sie führte diese Möglichkeit jedoch nicht weiter aus, sondern verwies stattdessen auf eine allenfalls durchzuführende verkehrsmedizinische Fahreignungsuntersuchung (act. 816).