Die massive Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit ist zudem nicht nur über eine kurze Strecke, sondern über mindestens einen Kilometer erfolgt (act. 302, 320), wobei der nicht gerade verlaufende Streckenabschnitt mit einmündenden Strassen und Parkplätzen auch nicht durchgehend übersichtlich war (act. 301 ff.).