Mit anderen Worten nimmt mit steigender Fahrgeschwindigkeit gemäss der Gesetzeskonzeption notwendigerweise auch das (abstrakte) Unfallrisiko und folglich die Gefährdung des geschützten Rechtsguts zu. Zusätzliche Umstände, die das bereits gesetzlich vermutete hohe Risiko eines Unfalls mit Schwerverletzten oder Todesopfer erhöhen, wirken sich verschuldenserschwerend aus (vgl. Urteil des Bundesgerichts 6B_1358/2017 vom 11. März 2019 E. 3.2 und 5).