3. 3.1. Mit Berufungserklärung vom 2. Mai 2024 beantragte der Beschuldigte, er sei in Abänderung des Urteils des Bezirksgerichts Muri vom 16. Januar 2024 zu einer bedingten Freiheitsstrafe von 15 Monaten, Probezeit 2 Jahre, einer bedingten Geldstrafe von 90 Tagessätzen à Fr. 80.00, d.h. Fr. 7'200.00, Probezeit 2 Jahre, sowie einer Busse von Fr. 500.00 zu verurteilen. -3- 3.2. Am 18. Juni 2024 reichte der Beschuldigte vorgängig zur Berufungsverhandlung eine schriftliche Berufungsbegründung ein. 3.3. Mit vorgängiger Berufungsantwort vom 9. Juli 2024 beantragte die Staatsanwaltschaft Muri-Bremgarten die Abweisung der Berufung.