sowie einer Busse von Fr. 2'000.00, ersatzweise 17 Tage Freiheitsstrafe. Die vorläufige Festnahme wurde im Umfang von 2 Tagen auf den vollziehbaren Teil der Freiheitsstrafe angerechnet. Die Verfahrenskosten von insgesamt Fr. 15'886.65 (inkl. Anklagegebühr von Fr. 1'700.00) wurden dem Beschuldigten auferlegt. Die Gerichtskasse wurde angewiesen, dem amtlichen Verteidiger des Beschuldigten eine Entschädigung von Fr. 16'970.40 auszurichten, wobei diese vom Beschuldigten zurückzuverlangen sei, sobald es seine wirtschaftlichen Verhältnisse erlauben.