trächtigung der Betriebssicherheit eines Motorfahrzeugs, des mehrfachen Inverkehrbringens eines Motorfahrzeugs in nicht vorschriftsgemässem Zustand, des mehrfachen Fahrens ohne Fahrzeugausweis sowie teilweise ohne Kontrollschilder, des mehrfachen Fahrens ohne Haftpflichtversicherung und der missbräuchlichen Verwendung von Kontrollschildern schuldig. Es verurteilte ihn zu einer teilbedingten Freiheitsstrafe von 2 ½ Jahren mit einem vollziehbaren Anteil von 6 Monaten und einem bedingt vollziehbaren Anteil von 2 Jahren, Probezeit 3 Jahre, einer bedingten Geldstrafe von 180 Tagessätzen à Fr. 120.00, d.h. Fr. 21'600.00, Probezeit 3 Jahre,