2. Mit Urteil vom 16. Januar 2024 sprach das Bezirksgericht Muri den Beschuldigten der mehrfachen qualifiziert groben Verkehrsregelverletzung, der mehrfachen groben Verkehrsregelverletzung durch Missachtung der allgemeinen Höchstgeschwindigkeit ausserorts, der mehrfachen Verkehrsregelverletzung durch ungenügendes Rechtsfahren, der Verkehrsregelverletzung durch Überfahren einer Sicherheitslinie, des Fahrens in fahrunfähigem Zustand, der Vereitelung von Massnahmen zur Feststellung der Fahrunfähigkeit, des pflichtwidrigen Verhaltens bei Unfall, des pflichtwidrigen Verhaltens bei Unfall mit Verletzten, der mehrfachen Beein-