6.5. Dass sich die bedingte Geldstrafe und die Verbindungsbusse in ihrer Summe auf Fr. 108'500.00 beläuft, ist dem gesetzgeberischen Willen geschuldet, dass bei der Festsetzung der Tagessatzhöhe von Fr. 30.00 bis Fr. 3'000.00 die wirtschaftlichen Verhältnisse des Täters von entscheidender Bedeutung sind. Mithin soll sichergestellt werden, dass Täter, welche dieselbe Tat mit identischem Verschulden begangen haben, trotz unterschiedlicher Einkommens- und Vermögensverhältnissen von der Geldstrafe gleich hart getroffen werden.