Die Behauptung des Beschuldigten, es habe kein reger Verkehr geherrscht und die Fahrbahn sei vor dem vor ihm fahrenden Fahrzeug frei gewesen (Berufungsbegründung S. 15), trifft so nicht zu. Es hatte auf beiden Fahrstreifen immer wieder verschiedene Fahrzeuge (PW, PW mit Anhänger, Lastwagen) und bei Time 0:08 wechselt ein PW mit Anhänger unmittelbar vor das vor dem Beschuldigten fahrende Fahrzeug auf die Überholspur. An der Gefährlichkeit der Fahrweise des Beschuldigten ändert auch nichts, dass sein Fahrzeug mit Sport- resp.