Der Beschuldigte fuhr am 23. März 2023, 09.35 Uhr, mit dem Personenwagen BMW 540d xDrive, […], auf der Autobahn A1, Fahrbahn Zürich. Bei 5742 Kölliken folgte er ab ca. Km 68.600 bei regem Verkehr auf dem Überholstreifen über eine Distanz von ca. 2400 Metern bei einer Geschwindigkeit von ca. 110 - 120 km/h dem vorausfahrenden Fahrzeug mit einem ungenügenden Abstand von ca. 8 - 12 Metern (entspricht max. ca. 11 % der gefahrenen Geschwindigkeit). Durch sein Fahrverhalten hat der Beschuldigte eine ernstliche Gefahr für die Sicherheit anderer hervorgerufen, indem er eine hohe abstrakte Unfallgefahr für das voranfahrende sowie allfällig nachfolgende Fahrzeuge geschaffen hat.