1. Der Beschuldigte wird von Schuld und Strafe freigesprochen. 2. 2.1. Folgende beschlagnahmten Gegenstände werden dem Beschuldigten zurückgegeben:  10 T-Shirts  2 Langarm-Shirts  3 Stoffaufnäher - 18 -  13 Audio-CDs  1 Audio-Kassette  1 Audio-Schallplatte  M2 Speicher, Samsung, 256 GB Die beschlagnahmten Gegenstände können vom Beschuldigten innert 30 Tagen nach Rechtskraft des Urteils auf Voranmeldung auf der erstinstanzlichen Gerichtskanzlei abgeholt werden. Bei unbenutztem Ablauf dieser Frist werden die Gegenstände vernichtet.