Für die effektiv 2.5 Stunden dauernde Hauptverhandlung werden 4.5 Stunden inkl. Weg geltend gemacht, womit dieser Aufwand um 1 Stunde zu kürzen ist. Für die Vorbereitung für die Hauptverhandlung sowie die Redaktion des Plädoyers werden 14.83 Stunden geltend gemacht, was in Anbetracht der Grösse und Komplexität der Sache als unverhältnismässig hoch erscheint, weshalb dieser Aufwand um 3 Stunden zu kürzen ist.