Der Beschuldigte beantragt für das erstinstanzliche Verfahren eine Entschädigung in Höhe von Fr. 7'294.55 (Plädoyer, S. 3). Mit den vor Vorinstanz eingereichten Kostennoten (act. 187 ff.) macht der Verteidiger bis 31. Dezember 2023 einen Aufwand von 7 Stunden sowie Auslagen in Höhe von Fr. 192.50 geltend. Weitere 22.41 Stunden sowie Auslagen von Fr. 24.85 werden ab 1. Januar 2024 geltend gemacht. Diese Kostennote ist jedoch um vier Stunden zu kürzen: Für die effektiv 2.5 Stunden dauernde Hauptverhandlung werden 4.5 Stunden inkl. Weg geltend gemacht, womit dieser Aufwand um 1 Stunde zu kürzen ist.