Diese Darstellung ist wiederum im Manga-Stil gehalten und klar als Überzeichnung zu erkennen. Zwar sind die dargestellten Verletzungen mit viel rotem Blut und rot gezeichneten Gedärmen erkennbar, aufgrund des roten Hintergrunds fallen sie jedoch nicht augenscheinlich ins Auge. In Kombination mit der überzeichneten Darstellung des Bildes dringt die Gewaltdarstellung somit nur minim und nicht nachhaltig ins Bewusstsein des Betrachters. Entsprechend ist die geforderte Schwere und Eindringlichkeit für die Erfüllung des Tatbestand vorliegend nicht gegeben und es hat ein Freispruch zu erfolgen. 4.4. Zusammenfassend ist der Beschuldigte von sämtlichen Vorwürfen freizusprechen.