4.3.10. Betreffend die Audio-CD «Jig-Ai» gemäss Anklageziffer 3 Bullet-Point 7 erfolgte ein Schuldspruch gemäss Art. 135 Abs. 2 StGB (vorinstanzliches Urteil, E. 5.3.4.2, S. 32). Auf dem CD-Cover ist ein gezeichnetes Bild eines (minderjährigen) Mädchens mit abgetrennten Armen und grossflächigen Schnittverletzungen am Bauch, aus welchen die Gedärme quellen, abgebildet (act. 112 unten, Reihe 2, Bild 1 von links). Diese Darstellung ist wiederum im Manga-Stil gehalten und klar als Überzeichnung zu erkennen.