4.3.7. Betreffend die Audio-CD gemäss Anklageziffer 1 Bullet-Point 13 erfolgte ein Schuldspruch gemäss aArt. 197 Abs. 5 Satz 1 StGB (vorinstanzliches Urteil, E. 3.3.4.2, S. 20 f.). Auf dem CD-Cover ist das gezeichnete Bild einer nackten erwachsenen Frau zu sehen, welche sich in kniender Position mit gespreizten Beinen eine Kettensäge in den Bauch rammt, so dass die Gedärme herausquellen (act. 112 unten, Reihe 3, Bild 5 von links). Diesbezüglich kann grundsätzlich auf das oben Ausgeführte (E. 4.3.6) verwiesen werden.