Das Bild ist in dunklen Farben gehalten, die genaue Szenerie ist erst bei genauem Hinschauen wahrnehmbar. Zwar zeigt die Darstellung eine makabre Art von Schändung und Gewalt, allerdings ist das Ganze in einer klar künstlichen Form gehalten, die herumstehenden Personen erscheinen nicht menschlich. Insgesamt ist die Darstellung weder realistisch noch brennt sie sich nachhaltig ins Bewusstsein des Betrachters. Auch wenn das Bild beim Betrachter Abscheu erzeugt, so ist es nicht von einer vom Tatbestand der Gewaltdarstellung geforderten Eindringlichkeit. Es hat diesbezüglich somit ein Freispruch zu erfolgen.