4.3.5. Betreffend das T-Shirt gemäss Anklageziffer 1 Bullet-Point 6 erfolgte ein Schuldspruch gemäss aArt. 197 Abs. 5 Satz 1 StGB (vorinstanzliches Urteil, E. 3.3.4.2, S. 18). Auf dem T-Shirt ist ein gezeichnetes Bild eines abgetrennten nackten weiblichen Unterleibs mit grossflächigen Verletzungen, welcher mit gespreizten Beinen auf einem Tisch liegt, während ein zombieartiges männliches Wesen den Geschlechtsverkehr an ihm vollzieht, abgebildet. Dazu steht der Schriftzug «Post-Abortion Slut Fuck» (act. 115 unten, Reihe 1, Bild 1 von links). Das Bild ist in dunklen Farben gehalten, die genaue Szenerie ist erst bei genauem Hinschauen wahrnehmbar.