4. 4.1. Vorab ist festzuhalten, dass der Tatbestand der «harten» Pornografie gemäss Art. 197 Abs. 5 StGB seit der letzten Revision des Sexualstrafrechts ab 1. Juli 2024 «Gewaltdarstellungen unter Erwachsenen» nicht mehr unter Strafe stellt. Allenfalls liegt diesbezüglich jedoch eine Strafbarkeit nach Art. 135 StGB (Gewaltdarstellungen) vor, was nachfolgend zu prüfen ist.