3. 3.1. Dem Beschuldigten wird mehrfache (harte) Pornografie mit Gewaltdarstellungen unter Erwachsenen zum Eigenkonsum gemäss Art. 197 Abs. 5 Satz 1 StGB sowie mehrfache Gewaltdarstellung zum Eigenkonsum gemäss Art. 135 Abs. 2 Satz 1 und Abs. 1 Satz 2 StGB vorgeworfen, indem er sich verschiedene bedruckte T-Shirts, Stoffaufnäher und Audio-CDs habe zusenden lassen, auf welchen einerseits Darstellungen mit sexuellen Handlungen mit Gewalttätigkeiten unter Erwachsenen und andererseits - 11 - Darstellungen mit nicht tatsächlichen grausamen Gewalttätigkeiten gegen Minderjährige abgebildet seien.