3.4. Die Staatsanwaltschaft Lenzburg-Aarau beantragte mit vorgängiger Berufungsantwort vom 12. August 2024 die Abweisung der Berufung unter Kostenfolgen. 4. Die Berufungsverhandlung mit Einvernahme des Beschuldigten fand am 21. Januar 2025 statt. - 10 - Das Obergericht zieht in Erwägung: