Über die definitive Rückgabe bzw. die definitive Einziehung betreffend die beschlagnahmte Munition hat die SIWAS im Rahmen des verwaltungsrechtlichen Verfahrens zu entscheiden. 7. Die Verfahrenskosten bestehen aus: a) der Gerichtsgebühr von Fr. 1'200.00 b) der Anklagegebühr von Fr. 1'350.00 c) andere Auslagen (Polizeikostenrapport) Fr. 1'464.00 Total Fr. 4'014.00 Dem Beschuldigten werden die Gerichtsgebühr und die Anklagegebühr sowie die Kosten gemäss lit. c) zu 3/4, somit der Betrag von Fr. 3'010.50, auferlegt.