- 1 Audio-CD "BRUTAL BONG BASHING DEAD", vorderseitig bedruckt mit einem gezeichneten Bild eines minderjährigen Mädchens in liegender Position, dessen Eingeweide aus grossflächigen Schnittverletzungen herausquellen. - 1 M.2 Speicher, Samsung, 256 GB Die beschlagnahmten Gegenstände können vom Beschuldigten innert 30 Tagen nach Rechtskraft des Urteils auf Voranmeldung auf der Gerichtskanzlei abgeholt werden. Bei unbenutztem Ablauf dieser Frist werden die Gegenstände vernichtet. 6.3. Die folgende Munition wird strafrechtlich nicht eingezogen: Schachtel mit 8 Schuss Munition (beim Polizeikommando Aargau)