Der Beschuldigte ist schuldig - der mehrfachen (harten) Pornografie mit Gewaltdarstellungen gegen Erwachsene zum Eigenkonsum gemäss Art. 197 Abs. 5 Satz 1 StGB (Anklageziffer 1, betreffend Al 1 [Audio-CD], 4, 5, 6, 12, 13 und 14); - der mehrfachen Gewaltdarstellungen zum Eigenkonsum gemäss Art. 135 Abs. 2 Satz 1 und Abs. 1 Satz 2 StGB (Anklageziffer 3, betreffend Al 4 und 7). 3. Der Beschuldigte wird in Anwendung der in Ziff. 2 erwähnten Bestimmungen und gestützt auf Art. 34, Art. 47 und Art. 49 Abs. 1 StGB zu 20 Tagessätzen Geldstrafe verurteilt. Der Tagessatz wird auf Fr. 30.00 festgesetzt. Die Geldstrafe beläuft sich auf Fr. 600.00.