Der Beschuldigte beantragt mit Berufung, die (gesamte) Zivilklage und damit auch die Genugtuungsforderung des Privatklägers C._____ sei auf den Zivilweg zu verweisen (Berufungserklärung S. 2). Für den Fall der ganz oder teilweisen Abweisung der Berufung im Strafpunkt finden sich in der Berufung keine Ausführungen zur von der Vorinstanz zugesprochenen Genugtuung (vgl. Plädoyer des amtlichen Verteidigers an der Berufungsverhandlung S. 12; Berufungsbegründung S. 14 f.).